Das internationale Kinderrecht auf Bildung
CO-OPERAID macht sich dafür stark, dass das Recht auf Bildung, wie es in den internationalen Kinderrechten festgeschrieben ist, eingelöst wird, insbesondere für unterprivilegierte Kinder und Jugendliche in Afrika und Asien.
CO-OPERAID ermöglicht es AIDS-Waisen, Flüchtlingskindern, Kriegswaisen, Minderheitenkindern, sowie Mädchen und Jungen aus anderen armen und sozial benachteiligten Familien die Schule zu besuchen und eine Berufsbildung zu durchlaufen. Junge Menschen, die lesen und schreiben können, die lernen, sich entwickeln und ihr Wissen erweitern, haben bessere Chancen, eine Arbeit und eine bessere Zukunft zu finden und ihr Leben eigenständig zu gestalten.
Unsere Vision ist die Bildung für alle in guter Qualität. Dieses Engagement ist als Zweck in den Statuten des Vereins CO-OPERAID festgehalten: «CO-OPERAID setzt sich für die Umsetzung der Kinderrechte ein. Im Besonderen für das Recht auf Bildung und Ausbildung.»
die zehn Kinderrechte
- Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft und Geschlecht.
- Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
- Das Recht auf Gesundheit.
- Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
- Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
- Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln.
- Das Recht auf eine Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens.
- Das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
- Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
- Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
Die Kinderrechte beruhen auf der UN-Kinderrechtskonvention, die im September 1990 in Kraft getreten ist. Siehe auch: Kinderrechte bei Unicef




