| Das Kinderrecht auf Bildung & das Millenniumsziel Nr. 2 CO-OPERAID ermöglicht es AIDS-Waisen, Flüchtlingskindern, Kriegswaisen, Minderheitenkindern, sowie Mädchen und Jungen aus anderen armen und sozial benachteiligten Familien die Schule zu besuchen und eine Berufsbildung zu durchlaufen. Junge Menschen, die lesen und schreiben können, die lernen, sich entwickeln und ihr Wissen erweitern, haben bessere Chancen, eine Arbeit und eine bessere Zukunft zu finden und ihr Leben eigenständig zu gestalten.
CO-OPERAID macht sich dafür stark, dass das Recht auf Bildung, wie es in den internationalen Kinderrechten festgeschrieben ist, eingelöst wird, insbesondere für unterprivilegierte Kinder und Jugendliche in Afrika und Asien. Unsere Vision ist die Bildung für alle in guter Qualität. Dieses Engagement ist als Zweck in den Statuten des Vereins CO-OPERAID festgehalten: «CO-OPERAID setzt sich für die Umsetzung der Kinderrechte ein. Im Besonderen für das Recht auf Bildung und Ausbildung.» Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft und Geschlecht.
Die zehn Kinderrechte 1.
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![]() In seinem Engagement für die Bildung stimmt CO-OPERAID überein mit den Millenniumszielen der UNO: bis ins Jahr 2015 sollen alle Kinder der Welt eine Primarschule besuchen dürfen. Wichtig sind für uns in erster Linie die Millenniumsziele Nr. 2, 3 und 6.
Ziel Nr. 2: Verwirklichung der allgemeinen Primarschulbildung: alle Jungen und Mädchen sollen eine vollständige Grundschulausbildung erhalten.
Millenniumsziele für das Jahr 2015 ![]() Home |