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Das Kinderrecht auf Bildung & das Millenniumsziel Nr. 2

CO-OPERAID ermöglicht es AIDS-Waisen, Flüchtlingskindern, Kriegswaisen, Minderheitenkindern, sowie Mädchen und Jungen aus anderen armen und sozial benachteiligten Familien die Schule zu besuchen und eine Berufsbildung zu durchlaufen. Junge Menschen, die lesen und schreiben können, die lernen, sich entwickeln und ihr Wissen erweitern, haben bessere Chancen, eine Arbeit und eine bessere Zukunft zu finden und ihr Leben eigenständig zu gestalten.

 

CO-OPERAID macht sich dafür stark, dass das Recht auf Bildung, wie es in den internationalen Kinderrechten festgeschrieben ist, eingelöst wird, insbesondere für unterprivilegierte Kinder und Jugendliche in Afrika und Asien. Unsere Vision ist die Bildung für alle in guter Qualität. Dieses Engagement ist als Zweck in den Statuten des Vereins CO-OPERAID festgehalten: «CO-OPERAID setzt sich für die Umsetzung der Kinderrechte ein. Im Besonderen für das Recht auf Bildung und Ausbildung.»

Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft und Geschlecht.
Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
Das Recht auf Gesundheit.
Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln.
Das Recht auf eine Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens.
Das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

 

Die zehn Kinderrechte

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In seinem Engagement für die Bildung stimmt CO-OPERAID überein mit den Millenniumszielen der UNO: bis ins Jahr 2015 sollen alle Kinder der Welt eine Primarschule besuchen dürfen. Wichtig sind für uns in erster Linie die Millenniumsziele Nr. 2, 3 und 6.

 

Ziel Nr. 2: Verwirklichung der allgemeinen Primarschulbildung: alle Jungen und Mädchen sollen eine vollständige Grundschulausbildung erhalten.


Ziel Nr. 3: Förderung der Gleichheit der Geschlechter und Ermächtigung der Frauen: in der Grund- und Mittelschulausbildung soll bis ins Jahr 2005 und auf allen Ausbildungsstufen bis ins Jahr 2015 jede unterschiedliche Behandlung der Geschlechter beseitigt werden.


Ziel Nr. 6: Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und anderen Krankheiten: die Ausbreitung von HIV/Aids soll zum Stillstand gebracht und zum Rückzug gezwungen werden.

 

Millenniumsziele für das Jahr 2015
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